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GRUNDRECHTE

I. Die Grundrechte

Deutschland: Die Grundrechte werden in Abschnitt I des Grundgesetzes allen anderen grundgesetzlichen Regelungen vorangestellt. Dabei bestätigen die in Art. 1-7, 10, 13, 14, 16a, 17 genannten Rechte die Menschenrechte, sie gelten für "alle Menschen". Die in Art. 8, 9, 11, 12, 16 genannten Rechte beziehen sich dagegen ausschließlich auf die dt. Staatsbürger (i.S.d. Art. 116 GG). Die Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

1 Schutz der Menschenwürde
2 Freie Entfaltung der Persönlichkeit
3 Gleichheit aller Menschen
4 Glaubens- und Gewissensfreiheit, Kriegsdienstverweigerung
5 Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Kunstfreiheit
6 Ehe und Familie, Gleichstellung unehelicher Kinder, Schulwesen
7 Schulwesen
8 Versammlungsfreiheit
9 Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
10 Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
11 Freizügigkeit und freie Berufswahl
12 Freiheit der Berufswahl,Verbot der Zwangsarbeit
12a Wehrdienst,Dienstverpflichtungen
13 Unverletzlichkeit der Wohnung
14 Eigentum und Sozialisierung
15 Gemeinwirtschaft
16 Staatsangehörigkeit
16a Asylrecht
17 Petitionsrecht
17a Grundrechtseinschränkung für Soldaten
18 Verwirkung von Grundrechten
19 Einschränkung von Grundrechten
20Abs.4 Widerstandsrecht
33 Staatsbürgerliche Rechte und Pflichten,gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern
38 Wahlrecht
101 Anspruch auf gesetzlichen Richter
103 Anspruch auf rechtliches Gehör,Rechtsgarantie
104 Rechtsgarantien bei Freiheitsentzug


Unsere Auswahl mit Erklärungen

Artikel.1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 1 ist der wichtigste Artikel im Grundgesetz. Die Menschenwürde ist im Grundgesetz von höchster Bedeutung. Das in jedem Sinn erste Grundrecht ist in dieser Form eine Neuheit der deutschen Verfassungsgeschichte. Es ist die eindeutigste Reaktion auf die Menschenverachtung des Nationalsozialismus und schreibt fest, wie es in (1) (2) (3) beschrieben ist. Die Würde des Menschen wird schon dort berührt, wo er nicht mehr weiß, welche Informationen über ihn wem bekannt sind. Durch das Internet ist es schwer Art.1 des GG einzuhalten, da es unendliche Möglichkeiten des Missbrauches gibt. Vor allem in der heutigen Zeit der automatischen Datenverarbeitung ist es notwendig, dass der einzelne selbst bestimmen kann, welche personenbezogenen Angaben er weitergibt. Für Deutschland als Mitgliedstaat internationaler Organisationen, zum Beispiel der Europäischen Gemeinschaft, stellt sich die Frage, inwieweit Rechte dieser supranationalen Organisationen, die auch Auswirkungen auf die Grundrechte haben, für den einzelnen verbindlich sind. Die Antwort darauf steht noch aus.
Moritz,Marcel und Leon

Artikel.2
Dieser Artikel, der insgesamt vier Grundrechte enthält und der auch am Beginn des Katalogs stehen könnte, besagt, dass mit dem Leben des Menschen das Recht zu leben unauflöslich verknüpft sei. Dieses Recht schließt ein, dass es ein Leben in Freiheit ist. Das heißt, dass dem Menschen über Gewissens- und Gedankenfreiheit hinaus auch ein Handlungsspielraum mitgegeben ist, der nur unter den in Abs. 1 genannten Bedingungen beschränkt werden darf. Da auch die Rechte anderer, die verfassungsmäßige Ordnung und das Sittengesetz an die Grundrechte gebunden sind, unterliegen Freiheiten und ihre Grenzen denselben Schranken. Damit die Lösungswege wie Verhältnismäßigkeit oder Güterabwägung vorgezeichnet sind.
Cihad

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich(Artikel.3)
Man denkt sofort an die Rassendiskriminierungen,wenn man hört, dass alle Menschen gleichberechtigt werden sollen. Man soll nicht nur die Diskriminierung nicht dulden,sondern die Betroffenen vor Verfolgung schützen. Generell darf kein Mensch wegen seines Geschlechts,seiner Abstammung,seiner Rasse,seiner Sprache,seiner Heimat und Herkunft oder wegen seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden. Unter Gleichheit stellt man sich außerdem noch die Chancengleichheit bei Mann und Frau vor. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau trat erst am 1.Juli 1958 in Kraft.
Judenverfolgung Alle Menschen sollen gleichberechtigt werden, das ist jedoch nirgendwo so. Die Grundrechte sind noch lange nicht erfüllt. Früher wurden die Frauen benachteiligt,was sich jedoch legte, nun werden z.B. Russen,Türken und Polen benachteiligt.Auch werden noch heute dunkelhäutige Menschen benachteiligt und somit diskriminiert.
Carolina

Artikel.3
(1)Alle Meschen sind vor dem Gesetz gleich
Das heißt,dass jeder die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben soll.
(2)Männer und Frauen sind gleichberechtigt
Bedeutet,dass die beiden Geschlechter gleich behandelt werden sollen und Frauen die früher nur für Männer zugänglichen Berufe auch erlernen können.
(3)Niemand darf wegen seines Geschlechts oder seiner Abstammung (...) benachteiligt oder bevorzugt werden
Dieses Gesetz wird selbst bis heute immer noch nicht eingehalten,da z.B. Ausländer oder Dunkelhäutige oft diskriminiert werden.
Artikel 3 (3) erinnert noch heute an die Abstammungsdiskriminierungen des Dritten Reichs.Darum müssen sich die Politiker heute dazu verpflichten, nicht nur im eigenen Land, sondern auch in anderen Ländern diese Diskriminierungen zu verbieten.
Camil

Artikel.5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
In diesem Artikel stehen Informationen über die Grundrechte: Meinungsfreiheit,Pressefreiheit und Kunstfreiheit.Die freie Meinungäußerung ist dabei das Hauptgrundrecht.Die in Abschnitt 1 genannte Informationsfreiheit muss aber auf das Gesetz berücksichtigt werden. In der Kunstfreiheit werden Beleidigungen und Jugendschutz als Grenzen gesetzt. Es gab viele Streitereien um die Meinungsfreiheit, da es Versuche gab, Meinungen staatlicherseits zu unterdrücken.Die Pressefreiheit ist auch gefährdet, wenn zum Beispiel ein Journalist sich nicht neutral zu Pateien oder Interessenverbänden verhält.
Lisa

Artikel.7
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen. (3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
(4)-(6) ...
Es gibt dieses Grundrecht, denn der Staat möchte , dass alle Kinder und Jugendlichen die gleichen Bildungschancen haben. Es gibt aber keine Regelung für Schule, denn das ist Aufgabe der Länder. Die Eltern können auch über die Teilnahmen der Kinder am Religionsunterricht entscheiden. Der Religionsunterricht ist ein richtiges Schulfach, außer an Schulen, an denen kein Religion unterrichtet wird. Der Religionsunterricht wird in Übereinstimmung mit dem Grundrecht der Religionsgemeinschaften unterrichtet. Kein Lehrer darf dazu gezwungen werden, Religionsunterricht zu erteilen.
Video:
http://www.jugend-fuer-menschenrechte.de/clips-ansehen/menschenrecht-26.html
Madeleine

Artikel.10
Das Recht der unkontrollierten Verständigung gehört zur Meinungsfreiheit. Da dies für Verbrechen genutzt wurde, wurde das Gesetz immer wieder verschärft. Im Unterschied zum Brief und weitgehend zum Telefon ist bei einem Faxgerät Verheimlichung nicht immer gewährleistet. Da es mehr Telefone als Faxgeräte in Deutschland gibt, können die Faxgeräte nicht ausreichend geschützt werden. Die Post darf bestimmte Postsendungen nicht einfach bei den Nachbarn abgeben, sondern muss den Empfänger benachrichtigen, damit er die Post persönlich abholt.
Hannes und Nils


Artikek.12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Art.12 gilt nur für die EU und gehört zu den Bürgerrechten. Dieses Gesetz verbietet die Zwangsarbeit und so werden Konflikte vermieden. Durch dieses Recht darf jeder Bürger seinen Beruf aussuchen und diesen dann ausüben. Auch besagt dieses Recht, sich den Ausbildungsplatz selber aussuchen zu dürfen. Ob man aber in der gewünschten Arbeitsstelle bzw. dem gewünschten Ausbildungsplatz angenommen wird, ist nicht voraussehbar.
Art. 12 gehört zu den häufig den Alltag des einzelnen berührenden Grundrechten.
Laura

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http://www.jugend-fuer-menschenrechte.de/clips-ansehen/menschenrecht-united.html
Dieses Recht schließt ein, dass es ein Leben in Freiheit ist, das heißt, dass dem Menschen über Gewissens- und Gedankenfreiheit hinaus auch ein Handlungsspielraum mitgegeben ist, der nur unter den in Abs. 1 genannten Bedingungen beschränkt werden darf.
http://www.jugend-fuer-menschenrechte.de/clips-ansehen/menschenrecht-29.html
Da auch die Rechte anderer, die verfassungsmäßige Ordnung und das Sittengesetz an die Grundrechte gebunden sind, unterliegen Freiheiten und ihre Grenzen denselben Schranken.